Corporate Responsibility codex


Arbeitszeit
Die auf der Grundlage der deutschen Gesetze vereinbarten Arbeitszeitregelungen der Unternehmensgruppe HOFFMANN entsprechen anerkannten internationalen Standards.

Belästigung
Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.

Corporate Citizenship
Die Unternehmensgruppe HOFFMANN zeigt bürgerschaftliches Engagement, indem sie sich mit positiven Beiträgen in die Gemeinden einbringt, in denen sie aktiv ist.

Gesundheits und Arbeitsschutz
siehe Arbeits- und Gesundheitsschutzleitsätze

Integrität und Antikorruption
Die Unternehmensgruppe HOFFMANN orientiert ihr Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung.
Die Unternehmensgruppe HOFFMANN lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention (aus dem Jahr 2005) ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

Kinderarbeit
Kinderarbeit kommt nicht zum Einsatz. Es werden keine Personen beschäftigt, die jünger als 16 Jahre sind. Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Tätigkeiten eingesetzt werden und sind, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, von Nachtarbeit ausgenommen.

Kommunikation
Die Unternehmensgruppe HOFFMANN kommuniziert die mit dem Kodex verbundenen Anforderungen an ihre Mitarbeiter und Zulieferer.

Gleichbehandlung
Bei allen Beschäftigungsentscheidungen, wie Einstellungen und Beförderungen, Vergütung, Aus- und Weiterbildung, Versetzungen und Kündigungen werden alle Mitarbeiter streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen sowie ihrer Leistung behandelt.

Recht und Gesetz
Die Unternehmensgruppe HOFFMANN hält die geltenden Rechte und Gesetze der Länder ein, in denen sie tätig ist, und fordert dies auch von ihren Zulieferern. 

Transparenz und Verbraucherdialog
Die Unternehmensgruppe HOFFMANN erkennt das Recht der Verbraucher auf wichtige Produkt- und Prozessinformationen an, die für eine qualifizierte Kaufentscheidung benötigt werden. Nach Möglichkeit wird sie die entsprechenden einschlägigen Informationen festlegen und öffentlich zugänglich machen.

Umwelt
siehe Umweltleitsätze und Energieleitsätze

Vergütung
Die Vergütung erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber. Die für Vollbeschäftigung gewährte Vergütung muss ausreichend sein, die grundlegenden Bedürfnisse des Mitarbeiters zu befriedigen.

Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie
Die Unternehmensgruppe HOFFMANN respektiert das gesetzliche Recht der Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie.

Zwangsarbeit
Jegliche Form von Zwangsarbeit wird abgelehnt.

Neuburg, 17. Juli 2024